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Achtung: Eingaben sind in Papierform oder in elektronischer Form mit elektronischer Signatur einzureichen, wobei die benutzte Zustellplattform vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannt sein muss. Eingaben per E-Mail sind ungültig (vgl. Art. 130 ZPO und Art. 110 StPO). Es werden keine Rechtsauskünfte per E-Mail erteilt.