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Achtung: Eingaben sind in Papierform oder in elektronischer Form mit elektronischer Signatur einzureichen, wobei die benutzte Zustellplattform vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannt sein muss. Verfahrenseingaben per E-Mail sind ungültig (vgl. Art. 130 ZPO und Art. 110 StPO).
Rechtsauskünfte: Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit und zwecks Gleichbehandlung der Parteien sind nur formelle Auskünfte möglich (bspw. zu allgemeinen Verfahrensfragen, zur Zuständigkeit oder zum Prozessablauf). Ausgeschlossen sind dagegen materielle Auskünfte (bspw. die konkrete Beurteilung eines Rechtsstreits, eine konkrete Empfehlung zum weiteren Vorgehen oder die Einschätzung des Prozessrisikos). Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an eine juristische Beratungsstelle zu wenden.