Direkt zum Inhalt springen

Medien / Öffentlichkeit

Bei nicht öffentlich verhandelten oder öffentlich verhandelten Verfahren mit schriftlicher Urteilseröffnung regelt die Informationsverordnung des Obergerichts, wie die Gerichte die Öffentlichkeit über Entscheide informieren und unter welchen Voraussetzungen Dritte Einsicht in Entscheide erhalten.

Akkreditierte Medienschaffende haben besondere Rechte. Sie benötigen eine Zulassung des Obergerichts.