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Verhandlungen

Die nachfolgend aufgeführte Verhandlung des Bezirksgerichts Frauenfeld ist öffentlich. Allfällige Verschiebung oder Absetzung derselben bleibt vorbehalten.

Qualifizierte Wahlfälschung

Medienmitteilung des Bezirksgerichts Frauenfeld

Frauenfeld, 19. April 2021 / RH

 

Ehemaliger Stadtschreiber der Stadt Frauenfeld wegen des Vorwurfs qualifizierter Wahlfälschung vor dem Bezirksgericht Frauenfeld

Am 6. Juli 2021 (und allenfalls 7. Juli 2021) findet vor dem Bezirksgericht Frauenfeld die Hauptverhandlung gegen den Beschuldigten statt. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft qualifizierte Wahlfälschung im Zusammenhang mit den kantonalen Grossratswahlen 2020 vor.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten im Wesentlichen zur Last, er habe nach dem Wahlsonntag aus Reserve-Wahlcouverts mindestens 86 Wahlbüchlein mit den Wahllisten aller Parteien entnommen und daraus die unveränderten Wahlzettel der Liste SVP herausgetrennt. Diese habe er jeweils in einer kleinen Anzahl – direkt hintereinander liegend und nicht vollständig zusammengefaltet – unter die unveränderten Wahlzettel der SVP gemischt und eine falsch abgelegte Beige à ca. 100 unveränderter Wahlzettel der Liste GLP zu einem nicht bekannten Zeitpunkt auf unbekannte Art und Weise vernichtet.

Öffentliche Verhandlung in Frauenfeld

Die Hauptverhandlung findet am Dienstag, 6. Juli 2021, ab 08:30 Uhr, statt. Als Reservetermin ist – je nach Zeitbedarf – Mittwoch, 7. Juli 2021, ab 13:30 Uhr, für die Urteilseröffnung vorgesehen.

Die Hauptverhandlung ist vorbehältlich eines formellen Ausschlusses öffentlich. Sie findet unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsempfehlungen des Bundes und des Kantons statt. Sofern aufgrund der Platzverhältnisse ein hinreichend grosser physischer Abstand zwischen allen Verhandlungsteilnehmenden gewährleistet werden kann, werden Besucherinnen und Besucher zur Hauptverhandlung zugelassen. Besucherinnen und Besucher sowie Medienschaffende haben während der ganzen Anwesenheitsdauer Schutzmasken zu tragen, wobei auch in diesem Fall die Anzahl zugelassener Personen beschränkt ist.

Je nach Anzahl der Anmeldungen für die Teilnahme an der Hauptverhandlung findet diese im grossen Gerichtssaal des Bezirksgerichts Frauenfeld oder aber in auswärtigen Räumlichkeiten statt, die zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden. Aus organisatorischen Gründen ist deshalb eine vorgängige Anmeldung für Medienschaffende und andere Besucherinnen und Besucher bis spätestens 3. Mai 2021 zwingend (per E-mail: bezirksgericht.frauenfeld@tg.ch mit Angabe von Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und Mail-Adresse). Sämtliche Besucherinnen und Besucher haben sich mittels offiziellem Personalausweis am Verhandlungstag auszuweisen und werden zum Zweck eines Contact-Tracings mit Name und Telefonnummer registriert; diese Registrierung wird nach ungefähr zwei Wochen gelöscht. Angemeldete Besucherinnen und Besucher werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vorrangig (vor den nicht angemeldeten Teilnehmenden) zugelassen, solange ausreichend Platz vorhanden ist. Bei grossem Besucherandrang haben akkreditierte Medienschaffende vor anderen Besucherinnen und Besuchern Vorrang.

Personen, die krank sind oder Symptome wie Fieber, Husten, Atemnot haben, werden zur Verhandlung nicht zugelassen.

René Hunziker, Präsident des Bezirksgerichts Frauenfeld

Verhandlungsort

Bildungszentrum für Technik Frauenfeld
Kurzenerchingerstrasse   8
8500 Frauenfeld
Lageplan

Weitere Information

Zweiter von möglichen zwei Verhandlungstagen

Organisation

Dreierbesetzung