Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Verhandlungen

Die nachfolgend aufgeführte Verhandlung des Bezirksgerichts Frauenfeld ist öffentlich. Allfällige Verschiebung oder Absetzung derselben bleibt vorbehalten.

Vorsätzliche Tötung, Störung des Totenfriedens, Freiheitsberaubung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Tätlichkeiten, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz

ANMELDEFRIST FÜR UNTENSTEHENDE VERHANDLUNG IST BEREITS ABGELAUFEN - ES SIND KEINE BESUCHERPLÄTZE MEHR VERFÜGBAR / 23. NOVEMBER 2020

 

Medienmitteilung des Bezirksgerichts Frauenfeld

Frauenfeld, 7. Oktober 2020 / RH

21-Jähriger wegen Tötungsdelikt vor dem Bezirksgericht Frauenfeld

Am 25. November 2020 findet vor Bezirksgericht Frauenfeld die Hauptverhandlung gegen einen Beschuldigten statt, dem die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Tötung, Störung des Totenfriedens, Freiheitsberaubung und weitere Delikte vorwirft.

Laut Anklageschrift würgte der Angeklagte am 16. Oktober 2018 an seinem Wohnort in Frauenfeld seine Grossmutter bis zur Bewusstlosigkeit und stach ihr mit einem Rüstmesser in die linke Brust, worauf sie verstarb. Anschliessend habe er sie enthauptet, habe ihren Kopf in einen Rucksack verstaut und sei damit geflohen. Am Flughafen Zürich wurde er schliesslich verhaftet.

Öffentliche Verhandlung im grossen Gerichtssaal des Bezirksgerichts Frauenfeld

Die Hauptverhandlung ist vorbehältlich eines formellen Ausschlusses öffentlich. Sie findet unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsempfehlungen des Bundes und des Kantons statt. Sofern aufgrund der Platzverhältnisse ein hinreichend grosser physischer Abstand zwischen allen Verhandlungsteilnehmenden gewährleistet werden kann, werden Besucherinnen und Besucher zur Hauptverhandlung zugelassen. Können Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden, haben Besucherinnen und Besucher sowie Medienschaffende während der gesamten Anwesenheitsdauer Schutzmasken zu tragen, wobei auch in diesem Fall die Anzahl zugelassener Personen beschränkt ist.

Aus organisatorischen Gründen ist eine vorgängige Anmeldung bis spätestens 16. November 2020 zwingend. Sämtliche Besucherinnen und Besucher haben sich mittels offiziellem Personalausweis am Verhandlungstag auszuweisen und werden zum Zweck eines Contact-Tracings mit Name und Telefonnummer registriert; diese Registrierung wird nach ungefähr zwei Wochen gelöscht. Angemeldete Besucherinnen und Besucher werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vorrangig (vor den nicht angemeldeten Teilnehmenden) zugelassen, solange ausreichend Platz vorhanden ist. Bei grossem Besucherandrang haben akkreditierte Medienschaffende vor anderen Besucherinnen und Besuchern Vorrang.

Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden zur Verhandlung nicht zugelassen.

René Hunziker

Präsident des Bezirksgerichts Frauenfeld

 

 

 

 

Verhandlungsort

Bezirksgericht Frauenfeld
Zürcherstrasse  237a
8500 Frauenfeld
Lageplan

Organisation

Fünferbesetzung